Mängel im dänischen Ferienhaus: Infos, Tipps und Möglichkeiten

Wer nach Dänemark in den Urlaub fährt freut sich auf Spaziergänge am Strand, leckeres Essen und natürlich ein gemütliches Ferienhaus oder eine gemütliche Ferienwohnung. Doch manchmal platzt dieser Traum, wenn die Urlauber ihre Unterkunft betreten. Immer dann, wenn das Haus oder die Wohnung dreckig oder die Küche voller Ameisen ist, Herd oder Sauna nicht funktioniert, es im Schlafzimmer schimmelt oder riesige Urinflecken auf der Matratze sind.

Doch was tut man bei so einem Schock? In diesem Beitrag erkläre ich dir, was du im Fall der Fälle tun solltest und welche Möglichkeiten du hast. Aber auch, was du akzeptieren musst.


Mögliche Probleme und was als zumutbar gilt

Wenn es im Ferienhaus nicht läuft wie geplant, ist das sehr ärgerlich. Aber nicht jedes Problem rechtfertigt eine Reklamation oder Erstattung. Es gibt Unterschiede zwischen zumutbaren Unannehmlichkeiten, ernsthaften Mängeln und unzumutbaren Zuständen.

Nicht immer ist ganz klar, wo genau die Grenzen verlaufen. Allerdings kannst du aus gesundem Menschenverstand heraus einschätzen, wie schwerwiegend ein Problem ist. Weil aber oft große Emotionen im Spiel sind, kannst du dich an folgenden Beispielen orientieren.

Welche Mängel muss man hinnehmen?

Rechtlich gesehen muss ein Ferienhaus den beworbenen Zustand erfüllen. Kleinere Mängel wie der vergessene und bereits schimmelnde Filter in der Kaffeemaschine gelten jedoch als zumutbar und können nicht reklamiert werden. Folgende Dinge musst du hinnehmen:

  • Kleinere Mängel: Eine fehlende Glühbirne, ein leicht klemmender Fenstergriff oder ein abgenutztes Sofa gelten als zumutbar
  • Alltägliche Geräusche: Verkehrslärm in einer belebten Gegend oder spielende Kinder in der Nachbarschaft sind meistens hinzunehmen
  • Kleine Abweichungen zur Beschreibung: Wenn der Meerblick nur teilweise sichtbar ist oder die angegebene Entfernung zum Strand ein paar Meter abweicht, handelt es sich oft um Kleinigkeiten, die keinen Beschwerdegrund rechtfertigen

Welche Mängel gelten als unzumutbar?

Die Grenze ist nicht immer ganz einfach zu ziehen – allerdings musst du größere Probleme und Mängel nicht einfach so hinnehmen. Folgende Beispiele gelten als nicht zumutbar:

  • Unbewohnbare Zustände: Wenn das Haus stark verschmutzt ist, starken Schimmelbefall aufweist oder etwa keine Heizung im Winter hat, sind das gravierende Mängel.
  • Fehlende oder defekte Grundausstattung: Ein kaputter Kühlschrank, eine nicht funktionierende Toilette oder fehlendes Warmwasser müssen nicht hingenommen werden.
  • Falsche Angaben in der Beschreibung: Wenn ein Ferienhaus statt der versprochenen drei Schlafzimmer nur zwei hat oder ein beworbener Pool fehlt ist das ein Reklamationsgrund.

Schaue dir schon bei der Buchung genau an, welche Angaben in der Hausbeschreibung gemacht werden.


Schritt-für-Schritt-Anleitung: Was tun wenn das Ferienhaus Mängel hat?

Auch wenn du erst einmal aufgebracht bist, wenn das Ferienhaus nicht deinen Vorstellungen entspricht oder ernsthafte Mängel hat, solltest du einen kühlen Kopf bewahren. Gerade wenn es sich um kleinere Probleme handelt, bieten viele Vermieter eine schnelle Lösung an. Sollten die Mängel schwerwiegender sein, solltest du folgende Schritte unbedingt befolgen:

  1. Dokumentiere die Mängel: Fotos und Videos sind essenziell. Halte alles genau fest, um später Beweise vorlegen zu können.
  2. Setze dich umgehend mit dem Vermieter oder Vermietungsbüro in Verbindung: Auch hier gilt – im Ernstfalls musst du nachweisen können, was ihr besprochen habt. Das kannst du zum Beispiel indem du in einer Mail die Probleme und eure Gesprächsinhalte/Absprachen zusammenfasst und an den Vermieter sendest (oder über die Buchungsplattform).
  3. Stelle eine Frist zur Nachbesserung: Gib dem Vermieter die Chance, das Problem zu beheben. Üblicherweise beträgt diese Frist je nach Dringlichkeit 24 bis 48 Stunden. Sollte das Haus unbewohnbar sein, sprich das weitere Vorgehen genau ab.

Was du vom Vermieter verlangen kannst

Die Vermietung von Ferienhäusern in Dänemark unterliegt in der Regel nicht den strikten Regeln des dänischen Mietrechts (Lejeloven), sondern basiert hauptsächlich auf den Vereinbarungen im Mietvertrag und allgemeinen Prinzipien des Vertragsrechts (Aftaleloven). Diese Prinzipien stellen sicher, dass der Vertragspartner seinen Pflichten nachkommt und die gemietete Unterkunft wie vereinbart bereitstellt. Daraus ergeben sich bei Mängeln und Problemen für dich folgende Rechte:

1. Nachbesserung

Der Vermieter ist verpflichtet, das Ferienhaus in einem Zustand zu übergeben, der den Angaben im Mietvertrag entspricht. Wird ein Mangel festgestellt, muss er die Möglichkeit erhalten, diesen zu beheben. Dazu zählen Maßnahmen wie:

  • Reinigung des Hauses, wenn es verschmutzt übergeben wurde.
  • Reparaturen, etwa bei defekten Geräten, kaputten Fenstern oder Türen.
  • Bereitstellung von Ersatz, wie einem funktionierenden Kühlschrank oder Heizgerät.

Rechtliche Grundlage:
Gemäß Aftaleloven (Vertragsrecht) § 36 muss eine Leistung, die nicht vertragsgemäß erbracht wird, korrigiert werden, sofern dies möglich und verhältnismäßig ist. Du musst dem Vermieter diese Möglichkeit einräumen, bevor du weitere Konsequenzen ziehst.

2. Preisnachlass

Kann ein Mangel nicht behoben werden oder führt er zu einer erheblichen Einschränkung der Nutzung, hast du Anspruch auf eine angemessene Minderung des Mietpreises. Die Höhe hängt von der Art und Dauer der Beeinträchtigung ab:

  • Kleinere Einschränkungen (z. B. defekte Lampen) rechtfertigen wenn überhaupt nur einen geringen Nachlass
  • Gravierende Einschränkungen (z. B. ein nicht nutzbarer Wohnbereich oder fehlendes Warmwasser) können erhebliche Preisminderungen bedeuten, abhängig von den Umständen und der Dauer des Problems

Rechtliche Grundlage:
Das Recht auf Mietminderung ergibt sich aus den Grundsätzen der Vertragserfüllung im Aftaleloven. Wenn die vereinbarte Leistung nicht vollständig erbracht wird, hat der Mieter Anspruch auf eine angemessene Kompensation.

3. Ersatzunterkunft

Ist das Ferienhaus unbewohnbar oder entspricht es nicht explizit den vertraglich zugesicherten Bedingungen und eine Nachbesserung in angemessener Zeit ist nicht in Aussicht, kannst du eine gleichwertige Ersatzunterkunft fordern. Das gilt besonders in Fällen wie:

  • Kein Zugang zu essenziellen Einrichtungen (z. B. Strom, Wasser, Heizung)
  • Gesundheitsgefährdende Zustände wie Schimmel oder Schädlingsbefall

Falls der Vermieter das verweigert, kannst du eine alternative Unterkunft suchen und die Kosten vom Vermieter einfordern. Das birgt allerdings die Gefahr eine Streits. Deshalb ist es in diesem Fall besonders wichtig, den Vermieter über das Vorgehen zu informieren, die Kommunikation mit dem Vermieter aufzubewahren und Beweise wie Quittungen zu sichern.

Rechtliche Grundlage:
Gemäß Aftaleloven § 24 (Vertragspflichten) sind beide Parteien verpflichtet, den Vertrag so zu erfüllen, dass der ursprüngliche Zweck erreicht wird.


Wenn sich der Vermieter weigert oder querstellt

Wenn du bei einer größeren Ferienhausvermietung gebucht hast, stehen deine Chancen gut, dass man sich schnell und professionell um dein Anliegen kümmert. Sollte der Vermieter oder das Büro nicht auf deine Beschwerde reagieren, Ausreden suchen, die Lösung verzögern oder gar nicht reagieren, solltest du ruhig bleiben. Folgende Möglichkeiten hast du:

  • Bleibe sachlich und hartnäckig: Weise auf deine Rechte hin und fordere mit Nachdruck und möglichst schriftlich eine Lösung. Nach persönlichen Gesprächen solltest du dessen Ergebnisse in einer E-Mail an den Vermieter noch einmal zusammenfassen.
  • Wenden dich an die dänische Schlichtungsstelle: In Dänemark gibt es den Beschwerdeausschuss für Ferienhausvermittlung. Der kann nachträglich zwischen beiden Parteien vermitteln. Allerdings wird von dir erwartet, dass du dich selbst um eine Lösung (auch nach dem Urlaub) bemüht hast. Bis zu einem Schiedsspruch kann es mehrere Monate dauern.
    ➡️ Link zum Beschwerdeausschuss für Ferienhausvermittlung
  • Prüfe rechtliche Schritte: Hast du über ein deutsches Reisebüro gebucht, kannst du dich auch an Verbraucherzentralen in Deutschland wenden.

Kann eine Versicherung helfen?

Ein spezifischer Versicherungsschutz bei Mängeln im Ferienhaus existiert nicht. Allerdings können Streitfälle bei Ferienhausvermietungen oft durch eine allgemeine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz abgedeckt werden. Reiseversicherungen enthalten in der Regel keine solche Absicherung, bieten aber Leistungen wie Reiseabbruchschutz, die in bestimmten Situationen hilfreich sein können.

Für einzelne Ferienhausreisen ist eine zusätzliche Versicherung meist nicht nötig, wenn über seriöse Anbieter gebucht wird. Wer jedoch häufig oder teure Ferienhäuser mietet, sollte prüfen, ob seine Rechtsschutzversicherung entsprechende Fälle abdeckt.

Wie kann man Problemen mit dem Ferienhaus vorbeugen?

Eine Garantie, dass ein Ferienhaus einwandfrei ist, gibt es nicht. Allerdings gibt es ein paar Tipps, die das Risiko verringern:

  • Wähle seriöse und etablierte Anbieter: Prüfe Bewertungen und vermeide private Vermietungen ohne Absicherung (Tipps für die Ferienhausbuchung).
  • Kläre unklare Details: Frage vorab nach unklaren Informationen, aktuellen Fotos und der Ausstattung.
  • Lies dir die Vertragsbedingungen genau durch: Kontrolliere die Stornobedingungen und informiere dich über mögliche Ansprechpartner im Notfall.

Erzähle anderen von deinen Erfahren – auch von den Guten!

Ich hoffe, dass du die Informationen in diesem Beitrag niemals brauchen wirst und du einen sorgenfreien und entspannten Urlaub in Dänemark verbringen kannst. Sollte es doch einmal Probleme geben, dann versuche schnell eine Lösung mit dem Vermieter zu finden. Denn klar ist auch, dass die meisten Vermieter ebenfalls daran interessiert sind, dass du einen guten Urlaub in ihrem Haus verbringst.

Solltest du dennoch einmal schlechte Erfahrungen machen, dann schreib anschließend eine Bewertung im Internet. Damit hilfst du anderen Reisenden, ähnliche Probleme zu vermeiden. Bleibe dabei aber fair und sachlich. Und hattest du einen guten Urlaub: Dann schreibe ebenfalls eine Bewertung für die tolle Arbeit des Vermieters.

Chris

Wind in den Haaren, ein Softice in der Hand und die Gischt im Gesicht, glücklicher kann ich kaum sein. Deshalb blogge ich hier auch über meine Leidenschaft - über Dänemark. Kultur, dänische Gerichte, Urlaubstipps und viel mehr findest du auf diesem kleinen Stück Dänemark im Internet. Außerdem begrüße ich in meinen Podcasts regelmäßig Menschen und schnacke mit ihnen über das Königreich. Ich hoffe, dass dich klitly genauso glücklich macht, wie mich.

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